Grüner Newsletter aus dem Rat der Stadt Dortmund

Dienstag, 27. September 2011

Die geplünderte Fraktionskasse
Ein grimmiges Märchen mit offenem Ende

Zwei Tage lang und zu zweit nahmen wir Einsicht in die Akten der Stadt  über die Anwaltskosten der SPD-Fraktion. Was wir erfuhren, klingt wie ein Märchen:

(Abkürzung für Eilige: nach dem zweiten Bild anfangen. Genießer der Kommunalpolitik lesen alles)

Es war einmal vor gar nicht allzu langer Zeit, da blickte tief im Westfalenland ein Oberbürgermeister überaus kummervoll auf seine einstmals so stolze Stadt. Denn seine Schatzkammern waren leer und er sah eine düstere Zeit über seiner Stadt aufziehen. Die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt hätte dies nicht weiter erstaunt, denn auch in vielen anderen Städten waren die Kassen leer und allesamt gingen sie einer Zeit großer Armut entgegen.

Justizia

Nun war es aber so in dieser Stadt, dass Wahlen anstanden. Die Bürgerinnen und Bürger fragten ihren alten Oberbürgermeister: „Herr Doktor, haben wir noch Geld in den Kassen und Geldspeichern?“ Da seufzte der tief, doch brachte es nicht übers Herz, die traurige Kunde mitzuteilen. Also sprach er: „Ja, es ist knapp, doch es wird gut reichen.“ Da war die Bürgerschaft frohen Mutes und wählte den Kronprinzen zum neuen Oberbürgermeister und seine Partei zur größten Partei.

Doch keine drei Tage nach dieser Wahl passierte das große Unglück. Die Kämmerin der Stadt versprach sich während einer Pressekonferenz und redete von großen Geldsorgen der Stadt, die sie schon seit Monaten bedrückten. Da gingen ein Aufschrei und ein Zürnen durch die ganze Stadt, und man rief Betrug und Verrat, und auch der Rat der Stadt entrüstete sich.

Die weisen Damen und Herren im Rat fragten Professor Beckmann, einen großen Gelehrten des Rechts, ob denn bei der Wahl alles nach Recht und Gesetz und so gelaufen sei. Denn Professor Beckmann hatte viele Bücher geschrieben und viel bei Gericht gesessen und kannte sich aus in der wundersamen Materie des Kommunalverfassungsrechts. Und sie bezahlten ihn mit dem Geld der Stadt, ganz so wie die Stadt das ordnungsgemäß tut.

Derweil saßen auch die Männer und Frauen aus der Fraktion des Oberbürgermeisters zusammen und sorgten sich. Welchen Rat mochte der große Gelehrte des Rechts sprechen? Und sie fürchteten, er wolle die Wahl wiederholen lassen. Es könnte ihnen schlecht und übel ergehen, wenn sie als Wahlbetrüger vor dem Volke stünden.

Da trat einer von ihnen vor (oder vielleicht war es auch eine Frau, so genau weiß man das gar nicht) und sprach: „Lasst uns doch den Professor Bätge fragen. Der hat auch viele Bücher geschrieben und viel bei Gericht gesessen und kennt sich aus in der wundersamen Materie des Kommunalverfassungsrechts. Aber er ist einer von uns und wird uns in unserer argen Bedrängnis mit einem schlauen Gutachten beistehen.“ So mögen er oder sie gesprochen haben, und so baten sie die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK NRW), den Professor Bätge mit einem zweiten Gutachten zu beauftragen. Sie trieben ihn zu so großer Eile an, dass dieser noch einen Tag vor dem Professor Beckmann fertig wurde.

Und siehe da, Professor Bätge sprach: „Es war rechtens, dass der alte Oberbürgermeister sich grämte im Stillen. Denn als weiser Lenker der Stadt muss er nicht mit allen seinen Sorgen die ganze Stadt behelligen und beunruhigen und erst recht nicht die von den BürgerInnen gewählten RatsvertreterInnen. Aus diesem Grunde war auch die Wahl rechtens.“

Und am Tage darauf wurde auch der Professor Beckmann fertig mit seinem Gutachten für die weisen Damen und Herren des Rats und siehe da, er sprach ganz anders: „Es war nicht rechtens, dass der alte Oberbürgermeister sich grämte im Stillen. Denn auch als Weiser Lenker der Stadt muss er die Wahrheit sagen gegenüber seinem Volke und darf sie gerade vor Wahlen nicht im Dunkeln lassen. Den mancher wackere Bürger und manche rechtschaffene Bürgerin hätte sich vielleicht anders entscheiden mögen in der Wahl. So war auch diese Wahl nicht rechtens und muss wiederholt werden.“

Da seufzten die Leute in der ganzen Stadt erleichtert auf und fühlten sich in ihrem Rechtsempfinden gestärkt. Wahlprüfungsausschuss und Rat erklärten die Wahlen für ungültig, und beschlossen, dass sie wiederholt werden. Alle stimmten sie dafür, einzig Männer und Frauen aus der Fraktion des Oberbürgermeisters stimmten dagegen.  Und das war am 9. Dezember des Jahres 2009.

Kurz darauf saßen diese Männer und Frauen aus der Fraktion des Oberbürgermeisters zusammen, und sie sorgten sich. Wie mochte die wiederholte Wahl ausgehen? Denn sie fürchteten, dass es ihnen nun schlecht ergehen könne, da nun einige von ihnen als Wahlbetrüger vor dem Volke stehen könnten. Sie dachten deshalb bei sich, gegen die Wiederholung der Wahl zu klagen. Doch woher Ratschlag nehmen in dieser Zeit? Und wie den guten Ratschlag auch bezahlen? Das waren die Fragen, die sie bewegten.

Da trat einer der ihren, der wackere Olaf Radtke vor und erzählte: „Ich fragte schon kurz vor der Ratssitzung beim Rechtsamt unserer Stadt, ob man mir dort helfen wolle. Denn ich wollte als Ratsmitglied eine Organklage anstrengen.“ Doch das Rechtsamt habe ihm gesagt, eine Organklage könne er nur anstrengen, wenn er als Ratsmitglied in seinen Mitwirkungsrechten als Organmitglied beeinträchtigt werde. Oder aber, wenn der Rat als Ganzes in seinen Rechten beschnitten werde. Um so etwas ginge es hier aber gar nicht, hätten ihm die Männer und Frauen im Rechtsamt gesagt. Vielmehr sei die Frage, ob die Wahl ordnungsgemäß zustande gekommen sei. So habe das Rechtsamt seine Kostendeckungszusage abgelehnt und zwar schon am 8. Dezember des Jahres 2009, schloss Olaf Radtke seinen Bericht.

Familie
 

Da trat der Mächtigste unter ihnen vor, der hörte auf den Namen Ernst Prüsse, und er donnerte: „Ich kann das nicht ertragen. Wer will dagegen klagen?“ Und flugs scharten sich 21 Getreue um ihn, zehn aus dem Rat und elf aus den Bezirksvertretungen. Und sie sagten sich: „Lasst uns doch Dolde Mayen und Partner aus Bonn fragen. Die haben viele Bücher geschrieben und viel bei Gericht gesessen und kennen sich aus in der wundersamen Materie des Kommunalverfassungsrechts und werden uns in unserer argen Bedrängnis mit einem schlauen Gutachten beistehen.“ So mögen sie gesprochen haben, und so fragten sie Dolde Mayen und Partner um Beistand vor Gericht. Sie boten ihnen 300 Golddublonen oder Euro oder wie das Geld in diesen Zeiten auch immer hieß für jede Stunde ihrer Mühen. Wahrhaftig, es sollten viele Stunden der Mühe werden. Sie sorgten sich aber um das viele Geld und niemand von ihnen mochte so recht in die eigene Tasche dafür greifen, denn zu groß erschienen der Preis und noch größer das Risiko. Vielleicht sahen sie sich an und sahen weg und sahen betreten zu Boden, bis einer von ihnen (oder vielleicht war es auch eine, so genau wissen wir das nicht) sagte: „Dann lasst uns doch zunächst einmal alles aus der Fraktionskasse bezahlen! Die ist doch da für unsere laufende Arbeit.“

Es zogen Wochen und Monate ins Land und übers Jahr sprach das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen Recht. Das war im März 2011 und der Richter urteilte: „Es war rechtens, dass der alte Oberbürgermeister sich grämte im Stillen.“ Denn als weiser Lenker der Stadt habe er richtig erkannt, dass seine Sorgen und Prognosen hinsichtlich der sich abzeichnenden Haushaltsrisiken auf sehr wackeligen Füßen standen und deshalb habe er weise geschwiegen. Deshalb habe er auch die Wahl mit seinem Schweigen nicht beeinflusst, und so sei die Wahl ebenso rechtens gewesen. Der Klage der 21 Getreuen gab er somit statt.

Unterdessen hatte sich gezeigt, wie sehr der alte Oberbürgermeister mit seiner Sorge doch recht behalten hatte. Denn das Haushaltsloch in seinem Schatzkeller war noch viel größer als er befürchtet hatte. Doch das soll uns in unserem Märchen hier nicht ablenken.

Dennoch vermochten die meisten der weisen Herren und Damen des Rates die Worte des Richters nicht mit ihrem Rechtsverständnis und ihrem Demokratieverständnis übereinzubringen. Sie fürchteten, der neue Oberbürgermeister und sein Kämmerer könnten es in ihrem Gram noch viele Male nicht übers Herz bringen, die Wahrheit über die Schatzkammern der Stadt mitzuteilen. Deshalb riefen sie das Oberverwaltungsgericht im schönen Münster an. Das geschah am 26. Mai in diesem Jahr und das entsprechende Verfahren steht noch aus.

Die 21 Getreuen aber freuten sich über den errungenen Sieg und dankten Dolde Mayen und Partner für ihre wertvolle Unterstützung im Kampf. Dolde Mayen und Partner aber sagten: „Gern geschehen!“ und schrieben eine Rechnung über 117.709,89 Golddublonen oder Euro oder wie das Geld in diesen Zeiten auch immer hieß. Weil die Fraktion sie beauftragt hatte, schickten sie die Rechnung an die Fraktion. Auch wenn Dolde Mayen und Partner eigentlich die Getreuen als Einzelne unterstützt hatte.

Die Getreuen hatten gewonnen, und die Stadt hatte verloren, und wer vor Gericht in diesen Zeiten verlor, der trug die Kosten des Verfahrens, das war von alters her und nach Recht und Gesetz und so in diesem Lande guter Brauch. Also gingen die 21 Getreuen zum Kämmerer der Stadt und baten ihn, die Kosten des Verfahrens ihrer Fraktion zu erstatten. Das waren dann mit den Gerichtskosten und allem, was dazugehört, stattliche 128.284,93 Golddublonen oder Euro oder wie das Geld in diesen Zeiten auch immer hieß.

Der Kämmerer war im Herzen einer der ihren, doch er musste von alters her auch dem Recht und den Gesetzen der Stadt und so folgen. So plagten ihn Zweifel. Denn die Fraktion hatte ja gar nicht geklagt, sondern die einzelnen Ratsmitglieder. Nur sie hatten gewonnen, nur ihnen hätte er Kosten erstatten können. Auch beharrte das Rechtsamt auf seiner Meinung, es sei gar kein Organstreitverfahren gewesen, sondern eine Anfechtungsklage und erstattungsfähig seien nach Recht und Gesetz und so weiter nur die Kosten, die sich nach dem Streitwert bemäßen und das seien rund 8.500 Golddublonen oder Euro oder wie das Geld in diesen Zeiten auch immer hieß. Und nur so viel hätte auch das Gericht wohl in einer Kostenfestellung von alters her und nach Recht und Gesetz und so weiter festgesetzt. Manch einer mag sich fragen, ob die Getreuen das nicht schon gewusst hatten und deshalb gar nicht das Gericht um eine Kostenfeststellung gebeten hatten. Wer weiß.

Da dachte der Kämmerer in seinem stillen Kämmerlein nach, wie er den Getreuen nun helfen könne, auf dass sie die 120.000 Golddublonen oder Euro oder wie das Geld in diesen Zeiten auch immer hieß nicht aus ihren eigenen Geldsäckeln zahlen müssten. Und sprach bei sich: „Da frage ich doch den Professor Hofmann. Der hat auch viele Bücher geschrieben, sogar mit den anderen Professoren gemeinsam, und viel bei Gericht gesessen und kennt sich aus in der wundersamen Materie des Kommunalverfassungsrechts. Und auch er wird mir in meiner argen Bedrängnis mit einem schlauen Gutachten beistehen.“

So beauftragte er ganz allein in seinem stillen Kämmerlein den Professor Hofmann mit einem Gutachten. Der versprach sogar: „Um zu einem eindeutigen Votum zu kommen, das Ihnen eine sichere Handlungsgrundlage bietet, empfiehlt es sich NICHT ein 'Kurzgutachten' dazu zu erstellen (was im Übrigen auch sehr schnell als 'dünnes Papier' desavouiert werden könnte). Das, was ich erarbeiten möchte, sollte schon 'Hand und Fuß' haben - also ein umfassendes Gutachten, welches bereits alle erkennbaren Gegenargumente vorab widerlegt.“ Als sie das hörten, freuten sich die Getreuen und klopften sich auf die Schultern, dass sie so einen Listenreichen auf ihrer Seite wussten.

Professor Hofmann sprach zum Kämmerer: „Selbstverständlich war es ein Organstreitverfahren.“ Er erinnerte an die faire Tugend der „Waffengleichheit“, weswegen die Anwaltskosten in voller Höhe zu erstatten seien. Und zur Frage, wie die Finanzierung über die mit öffentlichen Mitteln gespeiste Fraktionskasse laufen konnte, da sagte Professor Hofmann, der Listenreiche: Er – Professor Hofmann – gehe davon aus, dass privatrechtliche Vereinbarungen zwischen der SPD-Fraktion und den einzelnen SPD-Ratsmitglieder abgeschlossen worden seien, quasi sozusagen als Kreditverträge. Um die Zahlungsabwicklung zu Gunsten der gebeutelten Fraktionskasse sicherzustellen, empfahl er entsprechende Abtrittserklärungen von einzelnen Klägern einzuholen.

Da sieht man mal, wie fein sich Rechtsgelehrte ausdrücken können, wenn sie vorsichtig darauf hinweisen wollen, dass es etwas ja gegeben haben müsste, dass es wohl gar nicht gab, dass man sicherlich ganz zufällig dann doch im rechten Moment erfinden könnte. Wir nennen ihnen ja auch nicht von ungefähr den Listenreichen.

Schließlich empfahl der Professor noch, den Kostenfeststellungsbeschluss einzuholen, wenn ihn das Rechtsamt so gerne haben wolle. Das war dann wohl doch nicht so ganz listenreich, denn was wäre geschehen, wenn das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lediglich die gesetzlichen Gebühren für die Anwaltskosten feststellen würde? Doch Professor Hofmann begutachtete noch am gleichen Tage um 23.56 Uhr per E-Mail hinterher: „Selbstverständlich können die Anwaltskosten in voller Höhe beglichen werden, hierfür ist kein Kostenfeststellungsbeschluss notwendig.“

Der Kämmerer aber in seinem stillen Kämmerlein überwies der Fraktionskasse 120.000 Golddublonen oder Euro oder wie das Geld in jenen Zeiten auch immer hieß und heftete das Gutachten gut ab und sagte niemandem etwas davon. Nicht dem Rechtsamt, nicht dem Rechtsdezernenten und auch nicht dem Rat, wie es von alters her und nach Recht und Gesetz und so eigentlich üblich gewesen wäre.

Und da sie nicht gestorben sind, leben sie noch heute.

Soweit das Märchen. Leider ist alles wahr. Wir haben dazu selbst einen Rechtsanwalt befragt und unseren Regierungspräsidenten um eine Prüfung und rechtliche Bewertung gebeten. Auch OB und Kämmerer wandten sich an die Bezirksregierung.

Die Antwort des Regierungspräsidenten erwarten wir in den nächsten Tagen.

 

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