Grüner Newsletter aus dem Rat der Stadt Dortmund

 Montag, 7. März 2011

Sozialticket - Mobilität nimmt noch keine Fahrt auf

Mobilität gilt als Grundrecht. Teilhabe an der Gesellschaft gilt als Grundrecht. Mobilität ermöglicht die Teilhabe an der Gesellschaft. Deshalb setzen sich die GRÜNEN seit Jahren für ein Sozialticket ein, das seinen Namen verdient, weil es Hartz-IV-Empfänger und Andere bezahlen können und mit dem sei auch vor 9 Uhr fahren können.

Doch die Verkehrsbetriebe an der Ruhr wehren sich mit Gutachten und Szenarien gegen ein echtes Sozialticket. Man wolle die Mindereinnahmen nicht den regulär zahlenden Kunden aufbürden. Klar, sonst erhält ja niemand vergünstigte Tickets. Außer vielleicht SchülerInnen (SchokoTicket), StudentInnen (NRW-Ticket), SeniorInnen (BärenTicket) und MitarbeiterInnen großer Unternehmen (FirmenTicket) – wie es der DGB aufzählt. Da kann es doch nicht sein, dass auch noch die Armen und Benachteiligten mobil sein und an der Gesellschaft teilhaben wollen. Doch der Blick an den Rhein zeigt: In Köln rechnet sich, was bei uns untragbar ist. Liegt's am rheinischen Frohsinn? Ein Vergleich zwischen Helau und Alaaf.

Mobilität für alle!

Modellprojekt Dortmunder Sozialticket


Wir erinnern uns: Im Januar 2010 hatten GRÜNE und CDU in der VRR-Verbandsversammlung die Einführung eines Sozialtickets im Geltungsbereich des Verkehrsverbunds Rhein Ruhr (VRR) vereinbart. Vorausgegangen war ein zweijähriger Modellversuch in Dortmund: GRÜNE und SPD im Dortmunder Stadtrat hatten zum 1. Februar 2008 ein Sozialticket eingeführt: für 15,00 Euro pro Monat und auf der Basis des Ticket1000. Ein voller Erfolg: 24.800 Menschen nutzten das Sozialticket. Berechtigt war, wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld von der ARGE erhielt oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt.

Im November 2009 schaffte eine große Koalition aus SPD, CDU, FDP und Bürgerliste das Dortmunder Sozialticket faktisch ab: Mit 30 Euro kostet es nun das Doppelte von dem, was das Arbeitslosengeld II für Mobilität vorsieht – und es gilt erst ab 9 Uhr. Wer morgens zu einer Arbeitsgelegenheit oder Fortbildungsmaßnahme muss, ist damit außen vor. Entsprechend brachen die Abonnentenzahlen auf ein Drittel ein. Nur noch 7.800 Menschen in Dortmund nutzen das „Sozialticket-Light“.

Eine seltene Koalition

Zurück zum VRR: Mit der CDU vereinbarten die GRÜNEN die Einführung eines Sozialtickets zum 1. August 2010 zu folgenden Preisen:

Ticket 1000 im Abo, Preisstufe A2

23,00 Euro

statt

50,48 Euro

Ticket1000 im Abo, Preisstufe A1

19,00 Euro

statt

49,20 Euro

Ticket1000, 9:00 Uhr im Abo, Preisstufe A2

16,00 Euro

statt

36,81 Euro

Ticket1000, 9:00 Uhr im Abo, Preisstufe A1

15,00 Euro

statt

35,83 Euro

 

Ein Sturm der Entrüstung brach aus. Insbesondere die Verkehrsbetriebe mobilisierten dagegen. Die Rheinbahn aus Düsseldorf malte Verluste von 6 bis 9 Millionen Euro an die Wand, die Bogestra fürchtet 4,2 Millionen Euro Mindereinnahmen, die Dortmunder Stadtwerke sprachen von einem Schnellschuss und kalkulieren „mit Einnahmeausfällen von etwa 3,5 Millionen Euro“, die „nicht zu verkraften“ seien. Parallel wurde die Bezirksregierung Düsseldorf aufgefordert, als Kommunalaufsichtsbehörde dem VRR die Einführung des Sozialtickets zu untersagen.

Die Irritation war groß, besonders in den Reihen der CDU. Deshalb ließ die Verbandsversammlung in einer Studie die Wanderungsverluste durch Tarifwechsler abschätzen. Das Aachener Institut IVV befragte 2.100 Sozialticket-Berechtigte zu ihrem Mobilitätsverhalten und veröffentlichte im August 2010 die Ergebnisse:

Die Anspruchsberechtigten nutzen im starken Maße Bus und Bahn. Bei durchschnittlich 2,20 Wegen je Tag mit dem PKW oder Fahrrad, zu Fuß und mit dem ÖPNV werden 1,04 Fahrten je Tag mit Bus und Bahn unternommen. Entsprechend hoch sind die Einnahmen von diesem Kundenkreis: durchschnittlich 11,50 Euro im Monat. Bei 1,14 Millionen potenziellen Sozialticket-Nutzern im Verbandsgebiet des VRR wurden jährliche Einnahmen von rund 158 Millionen Euro prognostiziert. Entsprechend gestalten sich die Wanderungsverluste durch Wechsel aus den teuren Tarifangeboten zum Sozialticket. Für den Einzugsbereich des VRR wurden je nach Preisgestaltung 32 bis 38 Millionen veranschlagt, hinzu kamen 2,2 bis 3 Millionen Euro Mindererlöse aus der Schwerstbehinderten-Beförderung sowie ein geschätzter Verwaltungsaufwand zur Prüfung der Antragsberechtigung von 8 bis 12 Millionen. Oder anders formuliert: Ein Sozialticket kostet den VRR rund 50 Millionen. Wasser auf den Mühlen der Sozialticket-Gegner.

Nach den Landtagswahlen im Mai 2010 wurde die bisherige schwarz-gelbe Landesregierung durch eine rot-GRÜN geführte Minderheitsregierung abgelöst. Zum Sozialticket vereinbarten SPD und GRÜNE im Koalitionsvertrag:

„Kurzfristig werden wir deshalb die Initiative ergreifen und die flächendeckende Einführung von Sozialtickets in den jeweiligen Zweckverbänden des Landes unterstützen. Hierbei werden wir uns an den Zuschüssen des Landes für das Semesterticket sowie den Schülerfahrkosten orientieren und die entsprechenden Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stellen. Wir werden ab dem Haushaltsjahr 2011 sicherstellen, dass die für den Januar 2011 geplante Einführung des Sozialtickets im Bereich des VRR unterstützt wird.“

So ermöglichte das Land, zumindest einen Teil der prognostizierten Wanderungsverluste zu kompensieren. CDU und GRÜNE im VRR vereinbarten mit Zustimmung der SPD-Fraktion und der Vertreter der Verkehrsunternehmen die Einführung eines Sozialtickets für 22,50 Euro in Anlehnung an das Ticket1000: vor 9 Uhr gültig, nicht übertragbar, allerdings keine Mitnahmemöglichkeiten ab 19 Uhr und am Wochenende, keine kostenfreie Fahrradmitnahme, keine Zusatztickets). Gleichzeitig sollten Verhandlungen mit der Landesregierung und den rot-GRÜNEN Landtagsfraktionen aufgenommen werden, um darüber hinausgehende Verluste kompensieren zu können.

 

Millionenlasten für den VRR aus ungültigem Vergabeverfahren


Zum Jahreswechsel 2010/2011 drohte Ungemach von anderer Stelle. Der Bundesgerichtshof erklärte den Vergleichsvertrag aus dem Jahr 2009 zwischen VRR und DB regio zum schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) aufgrund von Vergabebeschwerden für ungültig. Das Bundeskartellamt untersagte dem Kläger Abellio Rail NRW und dem VRR außergerichtliche Vergleichslösungen. In der Konsequenz werden die derzeitigen SPNV-Leistungen auf Grundlage des nicht durchfinanzierten SPNV-Vertrages von 2004 von der DB regio erbracht. Rund 35 Millionen Euro fehlen jährlich derzeit in den Kassen des VRR, um das derzeitige SPNV-Angebot vorzuhalten.

Gleichzeitig hatten die Oppositionsparteien CDU und FDP Verfassungsbeschwerde gegen den Nachtragshaushalt der Landesregierung eingelegt. Und so wie es aussieht, wird zumindest in Teilbereichen der Verfassungsbeschwerde entsprochen mit der Konsequenz, dass enge Maßstäbe an die Neuverschuldung des Landes NRW gelegt werden.

 

Land unterstützt Sozialtickets landesweit


Der Entwurf des Landeshaushaltes 2011 sieht zurzeit anteilige Zuschüsse in Höhe von 15 Millionen Euro für die zweite Jahreshälfte 2011 vor. In der mittelfristigen Finanzplanung ab 2012 sind 30 Millionen Euro zur Finanzierung eines Sozialtickets vorgesehen. Diese Mittel sind jedoch nicht ausschließlich für den VRR reserviert, sondern werden allen Kommunen des Landes zur Verfügung gestellt, die ein Sozialticket einführen. Verteilt wird das Geld nach der Anzahl der gemeldeten Bezieher von Arbeitslosengeld II. Der VRR könnte bei einer verbundweiten Einführung eines Sozialtickets mit 15 Millionen Euro rechnen.

Den VRR-Fraktionen von SPD und CDU ist das deutlich zu wenig. „Wenn das Land ein VRR-Sozialticket will, dann soll die Landesregierung es auch komplett finanzieren“, so Ernst Prüsse, SPD-Fraktionsvorsitzender im VRR und im Rat der Stadt Dortmund.

Wie es anders geht, zeigen uns die Rheinländer im Verkehrsverband Rhein Sieg (VRS)


Aachen und Köln haben bereits ein Sozialticket. Der Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen und Bonn werden nachziehen. Die im Raum Köln, Rhein-Sieg-Kreis und Bonn diskutierten Konditionen sehen folgendermaßen aus:

Angeboten wird ein Sozialticket sowohl als Monatsticket als auch als 4er-Ticket. Die Preise liegen 60 Prozent unter den Normalpreisen. Ab 19 Uhr und am Wochenende kann man bis zu fünf Personen mitnehmen. Fahrräder können immer mitgenommen werden. Das Sozialticket ist übertragbar (sofern der oder die andere auch anspruchsberechtigt ist). Es wird für alle Preisstufen angeboten. Und als besonderer Clou bleibt es zumindest in Köln bei einem großen Berechtigtenkreis: Auch Geringverdiener mit Einkünften bis zu 30 Prozent über dem Hartz-IV-Satz können das Sozialticket nutzen.

Selbstverständlich haben auch die Kölner gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis und Bonn eine Marktstudie in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sind erstaunlich. Die Wanderungsverluste liegen bei einem Viertel der VRR-Verluste. Es braucht nur 5,1 Millionen Euro, die die Zuschüsse aus dem Landeshaushalt abdecken werden. Wie kommt das? Der Kölner Hartz-IV-Empfänger unternahm vor Einführung des Sozialtickets laut Studie nur 0,48 Fahrten pro Tag mit Bus und Bahn. Der VRS nahm dadurch monatlich 2,70 Euro je Mensch aus diesem Personenkreis ein. Die VRR-Zahlen sehen demgegenüber ganz anders aus: 1,00 Fahrten pro Tag und monatliche Einnahmen von 11,50 Euro je Berechtigtem.

Nur ein Schelm könnte der Auffassung sein, dass ganz bewusst durch unrealistische Annahmen die Einführung eines VRR-weiten Sozialtickets unmöglich gemacht werden sollte. Aber manchmal müssen die SPD- und CDU-Verantwortlichen im VRR zum Jagen getragen werden.

 

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